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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Görmar und Sohn GmbH

 

§ 1 Geltungsbereich

Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Görmar und Sohn GmbH erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt zu Stande, indem wir das durch die Bestellung des Bestellers abgegebene Vertragsangebot durch Auftragsbestätigung annehmen.

(2) Wir behalten uns vor, auch nach Zugang der Auftragsbestätigung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Wir behalten uns weiter vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu erbringen. Für den Fall, dass die bestellte Ware in einem erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, kann die Firma Görmar und Sohn GmbH die Bestellung nicht ausführen und behält sich den Rücktritt vor. Die Firma Görmar und Sohn GmbH wird den Besteller hierüber unverzüglich informieren.

 

§ 3 Preise

(1) Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.

(2) Die Rechnungen der Firma Görmar und Sohn GmbH sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnung kann maschinell und ohne Unterschrift erstellt werden.

(3) Kommt der Besteller in Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 6 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an.

(4) Die Firma Görmar und Sohn GmbH behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen auf Grund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(6) Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch des Bestellers aus dem identischen Vertragsverhältnis stammt.

 

§ 4 Lieferung

(1) Liefertermine- oder fristen sind stets unverbindlich, es sei denn es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.

(2) Die Lieferfrist verlängert sich bei Ereignissen höherer Gewalt in angemessenen Umfang.

(3) Die Firma Görmar und Sohn GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Für Nachlieferungen fallen keine Versandkosten an.

(4) Gerät die Firma Görmar und Sohn GmbH mit der Erbringung einer Leistung in Verzug, so ist die Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(5) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Firma Görmar und Sohn GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

(2) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware mit anderen Waren steht uns Miteigentum im Verhältnis unseres Rechnungswertes an der neuen Ware zu. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, überträgt der Besteller uns bereits jetzt seine Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes und verwahrt sie unentgeltlich für uns.

(3) Der Besteller darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu Marktkonditionen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes auf uns übergeht. Sämtliche Forderungen aus einer Weiterveräußerung werden bereits jetzt an uns in Höhe des Rechnungswertes abgetreten.

(4) Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller sofort benachrichtigen.

 

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.